Montag, 29. April 2013

Haarausfall während der Behandlung von Krebs

Krebs ist eine immer weiter verbreitete Erkrankung, die meist mit Chemotherapie oder Strahlenbehandlung bekämpft wird. Dabei sollen die Medikamente, die bei der Chemotherapie eingesetzt werden, sich vor allem auf schnell wachsende Zellen auswirken. Zu diesen gehören genauso die Haare, deren Zellen sich sehr oft teilen und die sehr schnell wachsen. Aus diesem Grund greifen entsprechende Medikamente aus der Chemotherapie auch die Haare an.

Der Effekt ist dabei nicht sofort zu sehen, sondern stellt er sich meist erst nach einigen Wochen ein. Das liegt daran, dass das Haar verschiedene Wachstumsphasen aufweist. Wird es in der Wachstumsphase geschädigt, fällt das Haar erst aus, wenn das neue Haar durchkommen würde, es aber aufgrund der Schädigung nicht kann. Dennoch sind nicht alle Patienten bei einer Chemotherapie von Haarausfall betroffen. Abhängig ist dieser stets von den gewählten Medikamenten und deren Dosierung.

Vorbeugung kaum möglich


Wer sich vor der Chemotherapie entscheidet, Maßnahmen einzuleiten, um dem Haarausfall vorzubeugen, wird häufig enttäuscht. Denn es gibt kaum Möglichkeiten. Eine Variante wäre es, Kältehauben auf dem Kopf zu tragen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Medikamente auf der gekühlten Kopfhaut nicht wirken. Zum Einen ist diese These wissenschaftlich noch nicht bestätigt, zum Anderen besteht dann die Gefahr, dass Krebszellen in der Nähe der Kältehaube nicht richtig bekämpft werden können.

Ebenfalls sollen spezielle Shampoos und Spülungen dem Haarausfall während der Chemotherapie vorbeugen. Doch auch hier fehlen wissenschaftliche Erkenntnisse und die Kosten sind oft hoch und werden nicht von der Kasse getragen. Mögliche andere Wege sind zusätzliche Medikamente, die das Haar schützen sollen. Allerdings sind diese bisher ebenfalls noch nicht ausreichend erforscht.

Haarausfall bei der Strahlentherapie


Eine andere Form der Krebsbehandlung ist die Strahlentherapie. Auch hier können die Bestrahlungen in unterschiedlichen Dosen erfolgen. Die Gefahr des Haarausfalls ist hier nicht ganz so groß, da die Bestrahlung nur auf die Bereiche wirkt, die auch tatsächlich bestrahlt werden. Sollte es dennoch zum Haarausfall kommen, dauert es recht lange, bis das Haar nachwächst. In seltenen Fällen musste die Bestrahlungsdosis auch so hoch angesetzt werden, dass die Haarwurzeln dauerhaft geschädigt werden.

Moderne Krebstherapien


Moderner sind Krebstherapien mit EGFR-Hemmern. Das Kürzel steht dabei für „Epidermaler Wachstumsfaktor Rezeptor“. Veränderungen der Haare wurden bisher nur von wenigen so behandelten Patienten bemerkt, jedoch fehlen konkrete Untersuchungen dazu bisher. Ersten Schätzungen zufolge dürften sich Haarveränderungen bei der Behandlung mit EGFR-Hemmern nur bei etwa fünf bis sechs Prozent der Patienten ergeben. Typische Veränderungen sind bei dieser Behandlungsform:

  • Augenbrauen und Wimpern können dichter und / oder länger wachsen.
  • Der Bartwuchs geht stark zurück.
  • Die Haare im Stirnbereich fallen aus.
  • Das Haar wird dünn und brüchig.
  • Es entwickeln sich Locken.

Die zweite moderne Form der Krebstherapie ist die Behandlung mit Tyrosinkinasehemmern. Sie sorgen dafür, dass Wachstumssignale innerhalb der Zellen blockiert werden. Der Haarausfall tritt hier ebenfalls nur selten auf. Veränderungen des Haars, wie eine Veränderung der Haarfarbe oder ein teilweiser Haarausfall sind aber grundsätzlich möglich.

Wächst das Haar nach?


In den allermeisten Fällen kann das Haar nach dem Behandlungsende wieder nachwachsen. Dadurch, dass die Haarwurzeln selbst in der Regel nicht angegriffen werden, kann sich das Haar etwa drei Monate nach dem Ende der Chemotherapie wieder neu ausbilden. Bei der Strahlentherapie dauert es meist länger. Wichtig ist, dass die Medikamente im Körper vollständig abgebaut wurden.

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Eine Perücke zum Kaschieren?


Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Haarausfall mit Hilfe einer Perücke zu kaschieren. Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen sogar die Kosten für eine Perücke bei Frauen ganz oder teilweise. Die Beantragung der Kostenerstattung kann bereits vor Beginn der Behandlung erfolgen, sofern der Arzt bestätigt, dass eine große Wahrscheinlichkeit für Haarausfall besteht. Außerdem muss die Perücke ärztlich verordnet werden. Bei Männern gelten keine einheitlichen Regelungen. Auch hier zahlen einige Kassen einen Zuschuss oder tragen die Kosten vollständig, andere dagegen verweigern eine entsprechende Leistung gänzlich.


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